Orchesterordnung

Orchesterordnung der Camerata Medica vom September 2016

(Änderungen November 2017)

  1. Allgemeines
  • Die Camerata Medica ist ein Laienorchester, welches sich aus Studierenden der Medizin, Zahnmedizin und Molekularen Medizin, Ärztinnen und Ärzten aus Klinik und dem niedergelassenen Bereich sowie MitarbeiterInnen medizinischer Berufe zusammensetzt. Die Probenphasen sind den medizinischen Studiengängen angepasst. Aufgrund der Kürze der Semester ist eine konzentrierte Probenarbeit erforderlich für die vorausgesetzt wird, dass sich jeder Mitspieler durch häusliches Üben gemäß dem Probenplan auf die Proben vorbereitet.
  • Jedes Orchestermitglied verpflichtet sich zu Beginn des Semesters möglichst an allen Proben, dem Probenwochenende und an den Konzerten teilzunehmen. Falls einem Mitspieler die Anwesenheit an einzelnen Terminen nicht möglich ist, sollte er dies dem Stimmführer bzw. der organisatorischen Leitung unverzüglich mitteilen. Bei vermehrtem Fehlen bei den Proben und/oder fehlendem musikalischen und technischen Können kann der Dirigent in Absprache mit den Stimmführern darüber entscheiden, ob eine Mitwirkung beim Konzert möglich ist.
  • Mitspieler anderer Fakultäten oder Berufsgruppen erhalten grundsätzlich nur eine Zusage für das laufende Semester, wenn ein Platz in der entsprechenden Stimmgruppe unbesetzt ist.
  • Die regelmäßigen Proben finden mittwochs von 20.00 bis 22.00 Uhr in der PH-Aula am Waldweg statt. Jedes Orchestermitglied hat sich rechtszeitig einzufinden und sein Instrument zu stimmen, damit die Probe pünktlich um 20.00 Uhr beginnen kann. Auf die Benutzung von Handys (Ausnahme Diensthandys) sollte während der Probe verzichtet werden.
  • Die Plakatierung und der Kartenvorverkauf vor den Konzerten, der Transport der großen Instrumente sowie der Aufbau vor den Konzerten erfordern den Einsatz aller Mitglieder.
  • Um Musik in die Universitätsmedizin Göttingen zu bringen und sowohl Patienten als auch Angehörigen der UMG eine Abwechslung des Alltags zu bieten, bedarf es eines umfangreichen finanziellen Aufwands. Ein Projekt, das sowohl durch enthusiastische Musiker als auch durch finanzielle Mittel Unterstützung benötigt. Daher ist es wünschenswert, dass jeder MusikerIn Mitglied im „Verein der Freunde und Förderer der Medizinischen Fakultät der Georgia-Augusta zu Göttingen e.V“ ist. Des weiteren ist die Camerata Medica auch auf Spenden angewiesen, die auf das Konto des Universitätsbundes mit dem Verwendungszweck „Spende für Camerata Medica“ überweisen werden können. Eine entsprechende Spendenbescheinigung kann ausgestellt werden.

2. Organisationsstruktur der Camerata Medica

2.1. Koordinator/Ansprechpartner

  • Kontakt zu UMG
  • Kontakt zur Fachschaft
  • Kontakt zu externen Sponsoren
  • Erledigung der Korrespondenz
  • Koordination von Konzerten/zusätzlichen Auftritten

2.2. Öffentlichkeitsarbeit

  • Betreuung der Homepage
  • Führen von Listen der Orchestermitglieder
  • Erstellung einer WhatsApp Gruppe
  • Entwurf von Konzertplakaten, Druck und Organisation der Verteilung
  • Gestaltung des Programmheftes
  • Organisation des Kartenvorverkaufes
  • Organisation des Auftrittes bei der Absolventenfeier
  • Werbung neuer Orchestermitglieder
  • Besetzungsabfrage zum Ende des Semesters
    • Vorstellung des Orchesters in der Erstsemestervorlesung
    • Werbemail zum Beginn des Semesters über Fachschaft und UMG Verteiler mit Angabe, welche Instrumentengruppen gesucht werden
    • Begrüßung neuer Orchestermitglieder
    • Verabschiedung ausscheidender Orchestermitglieder

2.3. Raummanagement

  • Raumanfragen Probentermine und Konzerte
  • Organisation des Schlüssels

2.4. Orchesterwart

  • Beschaffung von Noten, Bestellung und Kopieren
  • Betreuung des Notenarchivs
  • GEMA Gebühren
  • Sammlung gespielter Konzerte

2.5. Organisation des Probenwochenendes

  • Auswahl des Ortes
  • Transportorganisation
  • Unterkunft
  • Teilnehmerlisten

2.6. Finanzen

  • Verwaltung der Konten
  • Erstellung von Bilanzen
  • Anmeldung GEMA
  • Kassenprüfung durch 2 weitere Mitglieder
  • Sponsorensuche
  • Überprüfung der Finanzierbarkeit von Programmvorschlägen

3. Stimmgruppenvertreter, Orchesterrat, Stimmverteilung

3.1 Bestimmung der Stimmgruppenvertreter

  • Die Vertretung einer Stimmgruppe ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die von den Stimmgruppenvertretern ein hohes Maß an musikalischer, technischer und persönlicher Reife sowie eine ausgeprägte Probendisziplin fordert.
  • Jede der folgenden Instrumentalgruppen entsendet jeweils einen Vertreter in den Orchesterrat
    (a) Holzbläser und Blechbläser, (b) Streicher (1. und 2. Violinen),
    (c) tiefe Streicher (Bratschen, Celli und Kontrabässe) und Schlagwerk
  • Die Wahl der Stimmgruppenvertreter erfolgt jeweils zu Beginn des Semesters

3.2 Orchesterrat

  • Der Orchesterrat berät den Dirigenten in künstlerischen Fragen. In Konfliktfällen kann er Programmvorschläge des Dirigenten verwerfen. Der Orchesterrat soll die Durchführbarkeit von Programmen auch unter außermusikalischen Gesichtspunkten hinterfragen (Räumlichkeiten, Finanzen, Aushilfen, Solisten, etc. Der Orchesterrat ist Ansprechpartner für alle Orchestermitglieder und den Dirigenten.
  • In Konfliktfällen entscheidet der Orchesterrat in einfacher Mehrheit über das weitere Vorgehen. Der Orchesterrat besteht aus den Stimmführern, den gewählten Stimmgruppenvertretern, dem Koordinator des Orchesters und dem Verantwortlichen für die Finanzen.

 3.3 Verteilung der Stimmen in den Bläsergruppen

  • Jede Stimmgruppe ist angehalten, die Verteilung der Stimmen innerhalb ihrer Stimmgruppe nach Absprache im Konsens eigenverantwortlich festzulegen. Bei der Entscheidung müssen die Grundsätze von musikalischem Können, Ausgewogenheit und Rotation berücksichtigt werden. Der Dirigent kann in der Stimmgruppe getroffene Vereinbarungen aus künstlerischen Gründen zurückweisen.
    • Neue MitspielerInnen in den Bläserstimmen können nur aufgenommen werden, wenn die aktuelle Besetzung dies vorsieht bzw. wenn ein aktives Mitglied des vorangegangenen Semesters ausgeschieden ist. Finden sich mehr Bewerber für eine zu besetzende Stimme wird ein musikalisches Vorspiel durchgeführt.
    • Die Mitgliedschaft erlischt automatisch, wenn sich ein Mitglied über einen zusammenhängenden Zeitraum von 2 Semestern nicht aktiv an der Probenarbeit/ an den Konzerten beteiligt.

3.4 Verteilung der Stimmen in den Streichergruppen

  • Jede Stimmgruppe ist angehalten, die Sitzordnung innerhalb ihrer Stimmgruppe nach Absprache im Konsens eigenverantwortlich festzulegen.
  • Um ein verantwortliches Spiel aller zu fördern, ist eine Rotation zwischen vorderen und hinteren Pulten sowie zwischen inneren und äußeren Pulten ausdrücklich erwünscht.
  • Um eine gleichermaßen gute Besetzung in den 1. und 2. Geigen zu gewährleisten, ist ein regelmäßiger Austausch von Spielern zwischen den 1. und 2. Geigen anzustreben.